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   OVG Hamburg, 06.10.1999 - 4 Bf 46/99   

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OVG Hamburg, 06.10.1999 - 4 Bf 46/99 (https://dejure.org/1999,7220)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.10.1999 - 4 Bf 46/99 (https://dejure.org/1999,7220)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - 4 Bf 46/99 (https://dejure.org/1999,7220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts; Anwendung der Grundsätze über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei der Beiordnung eines Notanwalts; Voraussetzungen für die Unbeachtlichkeit eines Ablehnungsgesuches; ...

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 8 VG 5621/97
  • OVG Hamburg, 06.10.1999 - 4 Bf 46/99

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 548
  • DVBl 2000, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Dabei setzt sich die Beschwerde aber nicht hinreichend damit auseinander, dass ein Befangenheitsgesuch auch dann als unzulässig abgelehnt werden kann, wenn es keinen oder nur einen von vornherein völlig ungeeigneten Ablehnungsgrund nennt, § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 2 S 1 ZPO (BVerfG vom 2.6.2005 - 2 BvR 625/01 - NJW 2005, 3410, 3412) , zB wenn keinerlei substantiierte Tatsachen vorgetragen werden (BVerwG NJW 1997, 3327) oder nur Tatsachen, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen lassen (OVG Hamburg NVwZ-RR 2000, 548) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 12 B 1962/00
    vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - 1 B 3.99 -, Buchholz, 310, § 166 VwGO Nr. 38, vom 17. September 1964 - VIII B 57.64 -, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 34 und vom 26. Januar 1961 - VIII B 194.60 -, Buchholz, 310, § 60 VwGO Nr. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 4 Bf 46/99 -, NVwZ-RR 2000, 548 f; Seibert in Sodan/Ziekow, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juli 2000, § 124 a, Rdnr. 105 f., m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - 22 B 601/00 - und vom 20. Juli 1998 - 24 A 2859/88 - BFH, Beschluss vom 1. August 1998 - VII S 16/89 -, Juris Dokumenten- Nr. STRE 905031260; Neumann in Sodan/Ziekow, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juli 2000, § 166, Rdnr. 198; Hartmann in: Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, Zivilprozessordnung, 51. Aufl., § 121, Rdnr. 74; zu den Anforderungen im Rahmen der vergleichbaren Vorschrift des § 78 b ZPO: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 -, BayVBl. 2000, 252 und vom 23. März 1987 - 3 B 72.86 -, Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2; OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 16 B 22/00 - OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 4 Bf 46/99 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. November 1998 - 1 S 2376/98 -, NVwZ-RR 99, 280.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 24 A 2859/88 - Neumann in Sodan/Ziekow, § 166, Rdnr. 198; Hartmann in Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, § 121, Rdnr. 74; zu den Anforderungen im Rahmen der vergleichbaren Vorschrift des § 78 b ZPO: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 16 B 22/00 - OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 4 Bf 46/99 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. November 1998 - 1 S 2376/98 -, a.a.O.

  • OVG Hamburg, 16.01.2006 - 4 Bf 435/03

    Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch abgelehnte Richter; Wiederaufnahme des

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Ablehnungsgesuch keiner formellen Entscheidung bedarf und in der Sache unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden kann (wie OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.1999, NordÖR 2000, 28).

    Das ist u.a. der Fall, wenn wie hier alle Richter einer Entscheidungsbesetzung abgelehnt werden - das Gesuch des Klägers richtet sich gegen alle Richter, die an dem Beschluss vom 28. Dezember 2005 mitgewirkt haben, mit dem sein Ablehnungsgesuch gegen den Richter zurückgewiesen worden ist - und das Gesuch nicht mit individuellen Tatsachen betreffend die Person der einzelnen Richter oder nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können; dann bedarf es auch keiner formellen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch und darf in der Sache unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.1997, NJW 1997, 3327; v. 7.10.1987, NJW 1988, 722; v. 24.1.1973, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13; BVerfG, Beschl. v. 2.11.1960, BVerfGE 11, 343, 348; OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.1999, NordÖR 2000, 28).

  • OVG Hamburg, 05.02.2010 - 3 Bs 179/09

    Zulassung zum Studium nur mittels elektronischer Bewerbung

    Legt (wie hier der Antragsteller) ein Rechtsschutzsuchender, der die Kosten für die Prozessführung in einem Rechtsmittelverfahren nicht meint aufbringen zu können, binnen der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gegen eine nachteilige gerichtliche Entscheidung nicht das an sich statthafte Rechtsmittel ein, weil er zunächst mit einem sogenannten isolierten Prozesskostenhilfeantrag die Erfolgsaussichten in einem Rechtsmittelverfahren prüfen lassen will, so kommt die spätere Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Rechtsmittelfrist nur in Betracht, wenn der Rechtsschutzsuchende binnen dieser Rechtsmittelfrist nicht nur den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (ggf. unter Beiordnung eines Rechtsanwalts) stellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.1994, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 34), sondern er außerdem binnen dieser Frist auch die gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegt (vgl. BVerfG, Beschl. 7.2.2000, NJW 2000, 3344; OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.2000, NVwZ-RR 2000, 548).

    Denn er hat die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bis jetzt nicht eingereicht, was sich auch nicht mehr mit heilender Wirkung nachholen ließe (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.1999, NVwZ-RR 2000, 548).

  • BSG, 07.11.2017 - B 10 ÜG 21/17 C

    Offensichtlich unzulässige Befangenheitsgesuche

    Ein Befangenheitsgesuch kann danach auch dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn es keinen oder nur einen von vornherein völlig ungeeigneten Ablehnungsgrund nennt, § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 2 S 1 ZPO (BVerfG vom 2.6.2005 - 2 BvR 625/01 ua - NJW 2005, 3410, 3412) , zB wenn keinerlei substantiierte Tatsachen vorgetragen werden (BVerwG NJW 1997, 3327) oder nur Tatsachen, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen lassen (Hamburgisches OVG NVwZ-RR 2000, 548) .
  • OVG Hamburg, 17.03.2023 - 5 Bs 28/23

    Keine Verpflichtung zur Ausstellung eines auf ein Jahr befristeten

    Hierzu hätte es einer konkreten und nachprüfbaren Darlegung ausreichender eigener Bemühungen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, bedurft (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.1999, 4 Bf 46/99, NVwZ-RR 2000, 548, juris Rn. 7; Beschl. v. 9.1.2014, 4 Bf 294/13.Z, n.v.).
  • VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284

    Klageerhebung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Erforderlich ist insoweit, dass er bis zum Fristablauf für das Rechtsmittel ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazu gehörigen Unterlagen einschließlich der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht hat (Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2013, § 60 Rn. 15; OVG Hamburg, B.v. 6.10.1999 - 4 BF 46/99 - juris m.w.N.; BFH, B.v.10.11.2008 - S 14/08 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.4.2012 - 10 ZB 11.2993 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 07.11.2017 - B 10 ÜG 22/17 C

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 21/17 C v. 07.11.2017

    Ein Befangenheitsgesuch kann danach auch dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn es keinen oder nur einen von vornherein völlig ungeeigneten Ablehnungsgrund nennt, § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 2 S 1 ZPO (BVerfG vom 2.6.2005 - 2 BvR 625/01 ua - NJW 2005, 3410, 3412) , zB wenn keinerlei substantiierte Tatsachen vorgetragen werden (BVerwG NJW 1997, 3327) oder nur Tatsachen, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen lassen (Hamburgisches OVG NVwZ-RR 2000, 548) .
  • BFH, 10.11.2008 - XI S 14/08

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Auch nach der Rechtsprechung des Hamburgischen OVG ist ein sog. isoliertes Prozesskostenhilfegesuch für ein Rechtsmittel nur dann bescheidungsfähig, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die Formblatterklärung gemäß § 117 Abs. 2 und 3 ZPO eingereicht worden ist (vgl. Beschluss vom 6. Oktober 1999 4 Bf 46/99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 2000, 548).
  • BSG, 07.11.2017 - B 10 ÜG 23/17 C

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 ÜG 21/17 C v. 07.11.2017

    Ein Befangenheitsgesuch kann danach auch dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn es keinen oder nur einen von vornherein völlig ungeeigneten Ablehnungsgrund nennt, § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 2 S 1 ZPO (BVerfG vom 2.6.2005 - 2 BvR 625/01 ua - NJW 2005, 3410, 3412) , zB wenn keinerlei substantiierte Tatsachen vorgetragen werden (BVerwG NJW 1997, 3327) oder nur Tatsachen, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen lassen (Hamburgisches OVG NVwZ-RR 2000, 548) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 13 B 97/04

    Verpflichtung zur Vorlage eines ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2008 - 13 A 2646/08

    Anforderungen an die zulässige Einlegung einer Berufung im

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2004 - 4 ME 396/03

    Antragsfrist; Anwaltsbeiordnung; Bedürftigkeit; Beschwerdefrist; Einkommen;

  • SG Augsburg, 28.07.2009 - S 6 AS 1343/08

    Erzielung von zu versteuernde Kapitalerträge aus der Auflösung einer

  • VG Cottbus, 12.02.2009 - 6 K 333/08

    Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren

  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - 3 A 482/10

    Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung

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